Das Märchen vom hegenden Jäger

„Jäger schonen Schnepfen”

Unter dieser irreführenden Überschrift schrieb die Hannoversche Allg. Zeitung (HAZ) am 8. August 2001:

„Die niedersächsischen Jäger dürfen [!] künftig nur noch in bestimmten Fällen Rebhühner und Waldschnepfen erlegen. Landes-Jägerpräsident Wilhelm Holsten hat gestern einen entsprechenden Vertrag mit Landwirtschaftsminister Uwe Bartels unterzeichnet. Demnach dürfen [!] Jäger Rebhühner nur noch in Revieren schießen, in denen im Frühjahr mindestens drei Paare auf einer Fläche von 100 Hektar gebrütet hatten. Waldschnepfen sind für Weidmänner überall dort tabu, wo in den vergangenen drei Jahren keine Exemplare mehr erlegt wurden.
Im Gegenzug will das Ministerium in den kommenden fünf Jahren eine großangelegte Untersuchung zum Bestand der beiden Vogelarten in Niedersachsen vornehmen. Anhand der Zahlen soll dann festgelegt werden, wie viele Tiere die Jäger zur Strecke bringen dürfen [!]. Damit will die Landesjägerschaft Jagdkritikern, denen die Zahl der Abschüsse zu hoch ist, den Wind aus den Segeln nehmen: 'Sichere Daten können Naturschützer nicht in Zweifel ziehen', erklärte Holst[en]. Wo die Vögel selten seien, hätten die Jäger bereits seit Jahren freiwillig auf Abschüsse verzichtet.”

Das Rebhuhn steht seit 1982 auf der Roten Liste.

Fünf oder sechs Jahre später präsentieren Bartels' und Holstens Nachfolger im niedersächsischen Landesjagdbericht 2006 die Erfolgsbilanz der freiwilligen Vereinbarung:

„Das Rebhuhn hat Ende der 70er / Anfang der 80er Jahre in Niedersachsen einen extremen Bestandseinbruch erlitten und sich von diesem bisher nicht wieder erholt.” Die Jagdstrecke sei um 97,7 % zurückgegangen. (S. 92f)
„Das Rebhuhn ist heute nur noch als 'Nebenbeute' auf Treibjagden anzusehen. […] Bejagt wird das Rebhuhn heute in erster Linie dort, wo höhere Populationsdichten aufgrund einer dem Rebhuhn zusagenden Landschaftsausstattung und / oder intensiver Hegebemühungen zu finden sind. Die Forderung, Rebhühner nur ab einer Dichte von mehr als 3 BP [Brutpaare]/ 100 ha Offenlandfläche zu bejagen, wird nicht von allen Revierinhabern befolgt.” (S. 94)

Das liegt daran, dass die betreffenden Jäger sensibel sind:

„Dabei liegen die meisten Reviere, die sich an diese Regelung nicht gehalten haben, im Bereich von mehr als 2 BP / 100 ha Offenland. […] Das heißt, die Bejagung wird sensibel in Abhängigkeit des Reproduktionserfolges des Rebhuhns jahresspezifisch angepasst.” (S. 95)

Es folgt die Andeutung, dass die Jagd auf das Rebhuhn selbiges ausrotten kann. Gegen alle Tatsachen wird dann passend gemacht, was nicht zusammenpasst:

„Ein generelles Verbot der Bejagung des Rebhuhns, das auch die Reviere mit stabilen oder steigenden Beständen erfasst, würde die Artenschutzbemühungen in der Agrarlandschaft von Seiten der Jägerschaft allgemein konterkarieren.” (S. 96)

Drei Jahre später hieß es im Jagdbericht 2009, dass die Bestände von 2005 bis 2009 um weitere 28 % zurückgegangen seien. Trotzdem wird wiedergekäut:

„Ein generelles Verbot der Rebhuhnbejagung ist aus wildbiologischer Sicht nicht sinnvoll, da anhand der WTE-Daten [Wildtiererfassung] gezeigt werden kann, dass in Revieren mit einer Bejagung die Besatzentwicklung positiver bzw. weniger negativ verläuft als in Revieren ohne Bejagung. Dieser Effekt ist vermutlich auf die intensiveren Hegemaßnahmen in den 'bejagten' Revieren zurückzuführen, da eine Aussicht auf eine Rebhuhnjagd besteht.” (S. 56)

Hegen nur, wenn und solange man töten kann!

Rebhuhnjäger 1929

Lizenz: Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland
Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 102-08606 / CC-BY-SA

 

Noch einmal zurück zur Schnepfe: Vermutlich gibt es viel, viel mehr von diesen Tieren, als die Jäger wissen!

„Die Ermittlung der Bestandsdichten und die Erfassung der Populationsentwicklung der Waldschnepfe gestaltet sich im Vergleich zu den anderen Niederwildarten äußerst schwierig. Ihre heimliche Lebensweise auf dem Waldboden, in teilweise dichter Krautvegetation, gepaart mit ihrer ausgezeichneten Tarnfärbung, verschleiert häufig ihre Präsenz als Brutvogel in den waldreichen Revieren Niedersachsens. Darüber hinaus ist die Jagdtradition — die Jagd auf dem 'Schnepfenstrich' zur Balzzeit — durch ihr bundesweites Verbot im Jahre 1977 erloschen und damit auch nicht selten das Interesse an den lokalen Schnepfenpopulationen.” (Jagdbericht 2003, S. 40)

Zur Zeit dürfen in Niedersachsen Waldschnepfen vom 16. Oktober bis 31. Dezember getötet werden — aber nur von Jägern, allen anderen Menschen droht das Bundesnaturschutzgesetz eine Geldbuße von 50 000 Euro an.

Die Zeit ist längst vorbei, als man Schnepfen in erster Linie für die Bratpfanne erlegte. Die meisten Jäger möchten eine oder zwei in ihrem Leben haben, in Balzstellung präpariert, eine Zierde des Jagdzimmers.” (Kalchreuter, Die Sache mit der Jagd, BLV-Verlag 1977, S. 226)

Das Schlusswort hat Minister Bartels in indirekter Rede:

„Jagd sei schließlich erheblich mehr als nur das Schützen der Natur.” (HAZ, 9. Nov. 2001, Überschrift: „Bartels lobt die Grünröcke”)

Dass Rebhuhn und Waldschnepfe unbedingt getötet werden müssen, weil sie hohe Schäden anrichteten, versuchen Jäger nicht einmal ansatzweise zu behaupten.


Klarstellung!

„Wenn heute noch in der Öffentlichkeit behauptet wird, Jäger würden Tierarten ausrotten, so ist das eine bewußte Falschmeldung.” (Schlusserklärung der internationalen Jagdkonferenz 1992)


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http://eti-veth.de/heger.htm
2023-11-27