Kampf den Reitverboten!

 

In Niedersachsen ist das Reiten auf allen Fahrwegen erlaubt, die auch für PKW geeignet sind, gleichgültig, ob öffentlich oder privat, gleichgültig auch, zu welcher Tages- oder Nachtzeit. Ausgenommen sind lediglich beschilderte Radwege (§26 Niedersächs. Wald- und Landschaftsgesetz). Verbote und Sperrungen sind in bestimmten Fällen möglich (§ 31). Wenn sie „wegen ständiger erheblicher Beunruhigung des Wildes“ verhängt werden sollen, müssen sie von der Waldbehörde genehmigt werden. Die Waldbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt) kann die Beseitigung von Verbotsschildern, Schranken und Zäunen verlangen, wenn sie dem Gesetz widersprechen. Jeder Bürger hat einen Anspruch darauf, dass die Behörde dort Sperrungen beseitigt, wo der Bürger sich erholen will!

Jäger und Reiter – meine Meinung:

  1. Jagen ist auch nur ein Hobby.

  2. Es gibt zu viel Wild, weil es zu viele Jäger gibt, die sich wie die Viehmäster aufführen.

  3. Das Wild darf nicht gestört werden? Die Jäger "stören" es am meisten!

  4. Töten als Hobby? Nein, danke!


Jürgen Andresen, 29331 Lachendorf, OT Gockenholz, Dorfstr. 51

eMail: juergen.andresen(a)web.de


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2026-07-05